ÜBER UNS | Vereinbarung
Die Netzwerkmitglieder haben am 24.01.2013 in Essen nachfolgende Kooperationsvereinbarung
im Wortlaut verabschiedet und unterzeichnet:
Präambel
Knapp ein Viertel der deutschen Bevölkerung leidet bereits an Adipositas, einer chronischen Erkrankung, die erhebliche Kosten für das Gesundheitswesen verursacht. Qualifizierte Therapien sind erforderlich. Die bedarfsgerechte Behandlung Betroffener könnte schon heute sichergestellt werden: Gut ausgebildete Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Bewegung (Physiotherapie/Sport), Ernährung und Psychologie (Psychotherapie) stehen nahezu flächendeckend zur Verfügung. Eine effektive Versorgung ist dennoch nicht möglich, da es an notwendigen strukturellen und systemischen Rahmenbedingungen mangelt. Im Interesse der Betroffenen ist diese defizitäre Situation schnellstmöglich zu verbessern. Beteiligte Fachkräfte müssen sich vernetzen.
§ 1 Gegenstand der Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen BDEM, IFK, DPtV, M.O.B.I.L.I.S., VDD und Verband medizinischer Fachberufe e.V., definiert gemeinsame Visionen sowie Ziele und benennt Ansprechpartner bei den jeweiligen Institutionen.
§ 2 Aufbau, Zweck und Namen des Netzwerks
Die Unterzeichner verständigen sich darauf, ein Netzwerk aufzubauen mit dem Zweck (Vision), die Versorgung adipöser Erwachsener, Kinder und Jugendlicher in Deutschland zu verbessern.
(1) Die Adipositas mit Krankheitswert (relevant für Morbi-RSA) bzw. die daraus resultierende Therapie auf Basis interprofessioneller Zusammenarbeit soll im Mittelpunkt der Aktivitäten des Netzwerks stehen.
(2) Das Netzwerk soll folgenden Namen tragen: „Deutsches Netzwerk Adipositas – D.N.A.“.
(3) Die Unterzeichner benennen einen Netzwerkkoordinator/Netzwerksprecher für die interne und externe Kommunikation. Spezifische Fragen zur Adipositastherapie etc. werden zentral über den Koordinator an die jeweils zuständige Berufsgruppe weitergeleitet und durch diese beantwortet. Falls erforderlich werden innerhalb des Netzwerks Arbeitsgruppen zu bestimmten Fragestellungen gebildet und Ansprechpartner bestimmt.
(4) Das Netzwerk soll zunächst nicht institutionalisiert werden. Die Unterzeichner verpflichten sich jedoch, die in vorliegender Erklärung festgehaltenen Punkte zu beachten und umzusetzen. Bewährt sich die Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks, wird die Gründung eines gemeinnützigen Vereins geprüft.
(5) Für das Netzwerk wurde die Domain „www.deutsches-netzwerk-adipositas.de“ gesichert. Der IFK hat im Namen des Netzwerks die Registrierung beim Provider Strato vorgenommen.
§ 3 Zurückstellen von Eigeninteressen
(1) Die Zusammenarbeit im Netzwerk erfolgt unabhängig von Eigeninteressen der beteiligten Verbände und Vereine. Das heißt: Im Falle eines Außenauftritts für das Netzwerk sind die gemeinsamen Ziele des Netzwerks zu kommunizieren und zu vertreten. (Siehe auch: § 2, Abs. 4)
(2) Wird einer der beteiligten Verbände oder Vereine im Namen des Netzwerks tätig (z. B. Registrierung einer Domain, Entwicklung eines Logos, Eintragung einer Wort-Bild-Marke etc.), überträgt er im Falle einer Institutionalisierung (siehe: § 2, Abs. 5) des Netzwerks sämtliche Rechte an den gemeinsamen Verein (siehe auch: § 7 und § 9, Abs. 2). Vor einer Institutionalisierung stehen die Rechte allen beteiligten Kooperationspartnern zu.
§ 4 Ziele und Meilensteine
(1) Die Unterzeichner verständigen sich auf eine aktive Kommunikation zum Thema interprofessionelle Adipositastherapie sowohl nach innen (Verbandsmitglieder etc.) als auch nach außen (Öffentlichkeit, Politik etc.).
(2) Der Zweck des Netzwerks soll durch folgende Ziele und Meilensteine umgesetzt werden:
- regelmäßige Netzwerktreffen, aktiver Austausch
- Information der jeweiligen Verbands- und Vereinsmitglieder über das Netzwerk
- regelmäßige gemeinsame Pressearbeit
- gemeinsame Veranstaltungen auf Fachkongressen und -symposien (Jahrestagungen etc.)
- (Fach-)Publikationen in Verbandsmedien zum Thema interprofessionelle Adipositastherapie
- interne Fortbildungsveranstaltungen für die jeweiligen Verbandsmitglieder
- Unterstützung bei der Suche nach passenden Fachkräften für die bestehenden Programme DOC WEIGHT und M.O.B.I.L.I.S.
§ 5 Ansprechpartner
Jedes Netzwerkmitglied nennt mindestens einen verantwortlichen Ansprechpartner seines Verbands oder Vereins. Die vorliegende Erklärung ist um eine Liste mit Ansprechpartnern zu ergänzen und regelmäßig zu aktualisieren.
§ 6 Aufnahme weiterer Mitglieder
(1) Einladung und Aufnahme weiterer potentieller Netzwerkmitglieder setzt einen einstimmigen Beschluss bzw. ausdrückliche Zustimmung (z. B. Mailumlaufverfahren) der Unterzeichner voraus.
(2) Bereits beschlossen sind die Aufnahmen der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Adipositastherapie und metabolische Chirurgie (CAADIP) und des Deutschen Hausärzteverbands e.V. als weitere Netzwerkmitglieder.
(3) Patientenvertreter und Selbsthilfeorganisationen können nicht Mitglied des Netzwerks werden. Ihnen wird aber die Möglichkeit zur Teilnahme an den Netzwerktreffen (Status: Gast) eingeräumt. Hierzu bedarf es eines formlosen Antrags der entsprechenden Organisation und eines einstimmigen Beschlusses der Mitglieder.
§ 7 Regelung zu ggf. anfallenden Kosten
Ggf. anfallende Kosten für Dienstleistungen, die an Dritte delegiert werden müssen (z. B. Registrierung einer Domain, siehe: § 2, Abs. 4), werden bei Vorlage eines entsprechenden Beschlusses (Beauftragung eines Netzwerksmitglieds, Protokoll) und Zahlungsnachweises unter den teilnehmenden Verbänden und Vereinen zu gleichen Teilen getragen.
§ 8 Verschwiegenheit
Über interne bzw. nicht öffentliche Angelegenheiten des Netzwerks, z. B. vertrauliche Gespräche im Rahmen von Netzwerktreffen, haben die Mitglieder uneingeschränkt Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die Zeit nach dem Ausstieg eines Netzwerkmitglieds aus dem Netzwerk sowie für Gäste.
§ 9 Ausscheiden eines Netzwerkmitglieds
(1) Jedes Netzwerkmitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Netzwerk ausscheiden. Ein entsprechender Beschluss ist allen Netzwerkmitgliedern durch den Ausscheidenden mitzuteilen.
(2) Das ausscheidende Netzwerkmitglied überträgt etwaige Rechte, z. B. an einer Domain, eines Logos, einer Wort-Bild-Marke etc., die er im Namen des Netzwerks erworben hat (siehe § 3 Abs. 2), an die anderen beteiligten Kooperationspartner.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Erklärung hiervon unberührt, es sei denn, dass die unwirksame Bestimmung für ein Netzwerkmitglied derart wesentlich war, dass ihr ein Festhalten an dieser Erklärung nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Netzwerkmitglieder die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung gewollten am nächsten kommen.
Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen der Schriftform.
Ergänzung vom 12.06.2013 (Beschlussfassung)
zu § 6 Absatz (1): Ordentliches Mitglied können nur Berufsverbände werden, die im Bereich der Adipositas-Therapie praktisch tätig sind.
Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats: D.N.A. kann Personen oder Institutionen in einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Diese müssen den Zielen von D.N.A. inhaltlich zustimmen (Kooperationsvereinbarung) und sollten D.N.A. bei fachlichen oder wissenschaftlichen Fragestellungen beratend zur Verfügung stehen.
Ergänzung vom 08.07.2013 (Beschlussfassung)
zu § 2:
(1) Eine Verbesserung der Versorgungssituation adipöser Kinder und Jugendlicher in Deutschland erfolgt in engem Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) und der Konsensusgruppe Adipositasschulung für Kinder und Jugendliche e. V. (KgAS).
(2) D.N.A. verfolgt die Umsetzung seiner Ziele in engem Austausch und Dialog mit der Deutschen Adipositas Gesellschaft e.V. (DAG).
Gründungsmitglieder /Unterzeichner
Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e.V.
Dr. Birgit Schilling-Maßmann und Dr. Klaus Winckler, Vizepräsidenten
Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e.V. – IFK
Ute Repschläger, Vorsitzende des Vorstands
Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)
Dr. Andreas Šoljan, Beauftragter
M.O.B.I.L.I.S. e.V.
Andreas Berg, Geschäftsführer
Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
Doris Steinkamp, Präsidentin
und Claudia Krüger,
Vizepräsidentin
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Hannelore König und Ingrid Gerlach, Geschäftsführender Vorstand
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Gründung: 24.01.2013, Essen
Enger Austausch, Dialog und Kontakt mit:
Deutsche Adipositas Gesellschaft e.V. (DAG)
Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA)
Konsensusgruppe Adipositasschulung für Kinder und Jugendliche e. V. (KgAS)
Weitere Mitglieder herzlich willkommen! Bei Interesse bitte formlosen Antrag auf Mitgliedschaft stellen inkl. kurzer Begründung warum und in welcher Weise Sie sich im Deutschen Netzwerk Adipositas engagieren möchten. (Siehe: § 6, 1)
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